BundesrechtVerordnungenFestsetzung der Sitzungsgelder der Regulierungskommission

Festsetzung der Sitzungsgelder der Regulierungskommission

In Kraft seit 30. Juni 2023
Up-to-date

§ 1

Jedem Mitglied der Regulierungskommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 120 Euro für jede angefangene halbe Stunde.

§ 2

Jedem Mitglied der Regulierungskommission, das nicht stimmberechtigt ist, gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 60 Euro für jede angefangene halbe Stunde.

§ 3

Die Sitzungsgelder sind vierteljährlich anzuweisen.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Sitzungsgelder der Regulierungskommission, BGBl. II Nr. 287/2011, außer Kraft.