Als Abwicklungsstelle für die Abwicklung des Energ
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung fol
Vorwort
Als Abwicklungsstelle für die Abwicklung des Energiekostenzuschusses als Pauschalfördermodell wird die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH festgelegt.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.