§ 7 Risikomanagement — Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Gliederung
2. Teil Vorkehrungen zur Gewährleistung der Systemsicherheit
§ 7 Risikomanagement
Rückverweise
Ein Zahlungssystem hat ein solides Risikomanagementsystem zur umfassenden Steuerung von Rechts-, Kredit- und Liquiditätsrisiken sowie von operationellen und sonstigen Risiken einzurichten.
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