§ 5 Rechtsrahmen — Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Gliederung
2. Teil Vorkehrungen zur Gewährleistung der Systemsicherheit
§ 5 Rechtsrahmen
Rückverweise
Ein Zahlungssystem hat über eine solide, klare, transparente und durchsetzbare Rechtsgrundlage für alle wesentlichen, insbesondere in der Folge angeführten Aspekte seiner Tätigkeit zu verfügen.
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