§ 3 Risikobasierter Grundsatz und Proportionalität — Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Gliederung
1. Teil Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Risikobasierter Grundsatz und Proportionalität
Rückverweise
Der Detailierungsgrad und die Frequenz der Überprüfungen der Systemsicherheit bei den Verpflichteten durch die Oesterreichische Nationalbank richtet sich nach der Größe und Systemrelevanz der Verpflichteten sowie nach der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Geschäfte. Abhängig von der Ausgestaltung des Zahlungssystems müssen nicht sämtliche der §§ 5 bis 23 dieser Verordnung anwendbar sein.
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