§ 25 Verweise — Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Gliederung
3. Teil Schlussbestimmungen
§ 25 Verweise
Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Nationalbankgesetzes 1984 (NBG), BGBl. Nr. 50/1984, verwiesen wird, ist dieses in seiner geltenden Fassung anzuwenden.
Rückverweise
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