§ 23 Veröffentlichungen — Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Gliederung
2. Teil Vorkehrungen zur Gewährleistung der Systemsicherheit
§ 23 Veröffentlichungen
Ein Zahlungssystem hat über klare und umfassende Regelungen und Verfahren zu verfügen und ausreichend Information zur Verfügung zu stellen, um Teilnehmern ein genaues Verständnis der Risiken, Gebühren und sonstiger wesentlicher Kosten zu ermöglichen, die ihnen durch Teilnahme am Zahlungssystem erwachsen. Alle einschlägigen Regelungen und die wichtigsten Verfahren sind offenzulegen.
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