§ 22 Kommunikationsverfahren und -standards — Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Gliederung
2. Teil Vorkehrungen zur Gewährleistung der Systemsicherheit
§ 22 Kommunikationsverfahren und -standards
Rückverweise
Ein Zahlungssystem hat einschlägige international anerkannte Kommunikationsverfahren und -standards zu verwenden bzw. deren Verwendung zu ermöglichen, um die Effizienz der Zahlungen, des Clearings, der Abwicklung und der Aufzeichnung zu verbessern.
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