§ 21 Effizienz und Effektivität — Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Gliederung
2. Teil Vorkehrungen zur Gewährleistung der Systemsicherheit
§ 21 Effizienz und Effektivität
Ein Zahlungssystem hat die Anforderungen seiner Teilnehmer und der Märkte, die es bedient, effizient und effektiv zu erfüllen.
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