Rückverweise
Ein Zahlungssystem hat seine mit einer indirekten oder abgestuften Teilnahmestruktur verbundenen wesentlichen Risiken zu erkennen, zu überwachen und zu steuern.
…durch Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 15. Oktober 2024, LGBl 79/2024, wird zur Gänze aufgehoben. 2. Diese Entscheidung konnte gemäß §19 Abs4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.…