§ 18 Teilnahmebedingungen — Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Gliederung
2. Teil Vorkehrungen zur Gewährleistung der Systemsicherheit
§ 18 Teilnahmebedingungen
Rückverweise
Ein Zahlungssystem hat über objektive, risikobasierte und öffentlich zugängliche Teilnahmekriterien zu verfügen, die einen fairen und offenen Zugang ermöglichen.
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