§ 14 Regelungen bei Teilnehmerausfällen — Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Gliederung
2. Teil Vorkehrungen zur Gewährleistung der Systemsicherheit
§ 14 Regelungen bei Teilnehmerausfällen
Rückverweise
Ein Zahlungssystem hat wirksame und klar definierte Regelungen und Verfahren für den Umgang mit dem Ausfall eines Teilnehmers zu etablieren. Diese Regelungen und Verfahren sind derart auszugestalten, dass ein Zahlungssystem Verluste und Liquiditätsengpässe rechtzeitig begrenzen und seinen Verpflichtungen weiterhin nachkommen kann.
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