§ 8 Geltung und Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften — Landeslehrer-Controllingverordnung 2023
Gliederung
4. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 8 Geltung und Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften
Rückverweise
Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der letzten in § 11 angeführten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.
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