BundesrechtVerordnungenStaaten, die Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben haben

Staaten, die Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben haben

In Kraft seit 09. Mai 2023
Up-to-date

Art. 1

(1) Folgende Staaten haben Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben: Volksrepublik Korea, Eritrea

(2) Die Kundmachung vom 8. Oktober 2002, BGBl. II Nr. 374/2002, wird hiermit gegenstandslos.