Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen Kunststoffformgebung, Kunststoffverfahrenstechnik oder Kunststofftechnik kann gemäß § 27 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes – BAG, BGBl. Nr. 142/1969 in der Fassung BGBl. I Nr. 185/2022, eine eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Kunststofftechnologie abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf die Gegenstände Kunststofftechnologie und Fachgespräch. Für diese Zusatzprüfung gelten die §§ 10, 11 und 12.
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