(1) Das Fachgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.
(2) Im Rahmen des Fachgespräches sind die erarbeiteten Inhalte des Gegenstandes Kunststofftechnologie vor der gesamten Prüfungskommission zu präsentieren. Im Anschluss daran hat die Prüfungskommission die Möglichkeit, Fragen zum Inhalt der Präsentation zu stellen sowie die berufliche Kompetenz der zur Lehrabschlussprüfung antretenden Person im Rahmen eines Gesprächs festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs der zur Lehrabschlussprüfung antretenden Person zu berücksichtigen. Inhalte aus den Bereichen Sicherheit, Qualitätssicherung und Umweltschutz sind miteinzubeziehen.
(3) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
1. fachgerechte Präsentation,
2. fachliche Richtigkeit und Praxistauglichkeit und
3. professionelle Gesprächsführung.
(4) Das Fachgespräch soll für jede zur Lehrabschlussprüfung antretenden Person zumindest 20 Minuten dauern. Es ist nach 30 Minuten zu beenden. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung der zur Lehrabschlussprüfung antretenden Person nicht möglich ist.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise