BundesrechtVerordnungenGrundausbildungsverordnung-BML§ 6

§ 6Erstorientierung

In Kraft seit 22. April 2023
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Die Erstorientierung beginnt mit dem Dienstantritt und umfasst die Vermittlung von Kenntnissen, die für den Dienst, wie etwa Dienst- und Besoldungsrecht, ressortspezifische Anwendungen der elektronischen Datenverarbeitung, unmittelbar notwendig sind. Eine strukturierte Einarbeitung innerhalb der ersten Monate nach dem Dienstantritt soll eine rasche Integration der neuen Mitarbeiterin/des neuen Mitarbeiters in den Arbeitsprozess gewährleisten.

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