(1) Die Grundausbildung bzw. Teile davon können in Form von Seminaren, Traineeprogrammen, Facharbeiten, Rotationsarbeitsplätzen, e-learning/mobile learning oder Selbststudium gestaltet werden. Die Grundausbildung setzt sich aus internen und externen Ausbildungsmodulen zusammen.
(2) Bei der Zuweisung zu einer der genannten Ausbildungsformen ist auf die familiären und persönlichen Verhältnisse der Auszubildenden Rücksicht zu nehmen.
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