Die Dauer der einzelnen Ausbildungsfächer der allgemeinen Ausbildung sowie der Pflichtfächer der fachspezifischen Ausbildung sind in den Anlagen 1 und 2 geregelt. Im Einvernehmen mit der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter kann von den festgelegten Zeiten abgewichen werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise