BundesrechtVerordnungenErklärung des Zusatzkollektivvertrages „Zweckzuschuss“ zum SWÖ‐KV 2022 über einen Pflegezuschuss zur Satzung§ 3

§ 3Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

In Kraft seit 01. Dezember 2022
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