§ 3 Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung — Erklärung des Zusatzkollektivvertrages „Zweckzuschuss“ zum SWÖ‐KV 2022 über einen Pflegezuschuss zur Satzung
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Dezember 2022 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.