§ 9 Gender Mainstreaming — Frauenförderungsplan BMK
Gliederung
3. Abschnitt Organisatorische Maßnahmen
§ 9 Gender Mainstreaming
Rückverweise
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie überprüft die von ihm gesetzten Handlungen auf ihre möglichen geschlechtsspezifischen Auswirkungen, um jede Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung zu vermeiden. In sämtliche Entscheidungsprozesse ist durch Gender-Prüfungen die Perspektive der Geschlechterverhältnisse einzubeziehen.
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