§ 25 Spezielle Maßnahmen für Bedienstete der Verwendungs- und Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3/v3 und A4/v4 — Frauenförderungsplan BMK
Gliederung
4. Abschnitt Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung
§ 25 Spezielle Maßnahmen für Bedienstete der Verwendungs- und Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3/v3 und A4/v4
Der Dienstgeber hat in verstärktem Maße Kurse für die Verwendungs- und Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3/v3 und A4/v4 anzubieten, um Weiterbildung und beruflichen Aufstieg zu ermöglichen.
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