§ 21 Kinderbetreuungseinrichtungen — Frauenförderungsplan BMK
Gliederung
3. Abschnitt Organisatorische Maßnahmen
§ 21 Kinderbetreuungseinrichtungen
Rückverweise
Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind Kooperationsmöglichkeiten mit Kinderbetreuungseinrichtungen in der Nähe der Dienststelle zu erheben und zu prüfen. Die Ergebnisse der Erhebung sind den Bediensteten zur Verfügung zu stellen.
Keine Ergebnisse gefunden