§ 21 Kinderbetreuungseinrichtungen — Frauenförderungsplan BMK
Rückverweise
Kooperationsmöglichkeiten mit Kinderbetreuungseinrichtungen in der Nähe der Dienststelle sind zu erheben und zu prüfen. Die Ergebnisse der Erhebung sind den Bediensteten zur Verfügung zu stellen.
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