§ 16 Dienstpflichten — Frauenförderungsplan BMK
Gliederung
3. Abschnitt Organisatorische Maßnahmen
§ 16 Dienstpflichten
Rückverweise
Die Umsetzung der in dieser Verordnung genannten Maßnahmen zählt zu den Dienstpflichten der dafür jeweils zuständigen Organwalter:innen.
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