BundesrechtVerordnungenAnwendbarkeit des Preisstabilitätsmechanismus gemäß § 10 Abs. 3 des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022

Anwendbarkeit des Preisstabilitätsmechanismus gemäß § 10 Abs. 3 des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022

In Kraft seit 15. Dezember 2022
Up-to-date

§ 1

Es wird festgestellt, dass der Preisstabilitätsmechanismus gemäß § 10 Abs. 2 NEHG 2022 zur Stabilisierung der Energiepreise aufgrund der gestiegenen Energiepreise für den Betrachtungszeitraum 2022 ausgelöst wurde. Der Ausgabewert für nationale Emissionszertifikate gemäß § 10 Abs. 1 NEHG 2022 beträgt für das Kalenderjahr 2023 somit 32,5 Euro.