BundesrechtVerordnungenEinbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

In Kraft seit 01. Dezember 2022
Up-to-date

§ 1

In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden einbezogen:

die Mitglieder des Vereins „Suchhundeteam Hartberg“.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2022 in Kraft.