§ 3 Unabhängigkeit — Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen
Rückverweise
Der Vorsitzende und die Mitglieder des Fachbeirats Netzsicherheit sind in ihrer Tätigkeit für den Fachbeirat nach Art. 20 Abs. 2 Z 1 B-VG weisungsfrei.
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