§ 18 Inkrafttreten — Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen
Gliederung
4. Abschnitt Kostentragung und Sitzungsgelder
§ 18 Inkrafttreten
Rückverweise
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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