Die Finanzierung der für die Tätigkeiten des Fachbeirats für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen anfallenden Kosten trägt gemäß § 45 Abs. 12 TKG 2021 das Bundesministerium für Finanzen. Die RTR-GmbH hat zum Zweck dieses Kostenersatzes dem Bundesminister für Finanzen jährlich bis zum 30. April des Folgejahres über die angefallenen Kosten zu berichten.
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