BundesrechtVerordnungenAufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2021)

Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2021)

In Kraft seit 21. Oktober 2022
Up-to-date

Art. 1

Für das Kalenderjahr 2021 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Rentnerinnen und Rentner) auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt:

Österreichische Gesundheitskasse 99,95107
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau 0,04893