Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2021)
Vorwort
Art. 1
Für das Kalenderjahr 2021 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Rentnerinnen und Rentner) auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt:
Österreichische Gesundheitskasse | 99,95107 |
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau | 0,04893 |