Es sind zu erheben:
1. bei statistischen Einheiten gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 die Merkmale gemäß Anlage I ,
2. bei statistischen Einheiten gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 die Merkmale gemäß Anlage II .
Keine Verweise gefunden
Rückverweise