Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 2152/2019, der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1197/2020 und der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 gemäß dieser Verordnung statistische Erhebungen durchzuführen und die entsprechende Statistik über Auslandsunternehmenseinheiten zu erstellen.
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