BundesrechtVerordnungenHVDC Anforderungs-V§ 16

§ 16Robustheit von HGÜ-Systemen

In Kraft bis 30. September 2027
Up-to-date

Änderungen der Netzbedingungen im Rahmen des Art. 33 der Verordnung (EU) 2016/1447 bei denen HGÜ-Systeme einen stabilen Betrieb aufrechterhalten müssen, werden zwischen dem relevanten ÜNB und dem Eigentümer des HGÜ-Systems im Netzzugangsvertrag vereinbart. Ein stabiler Betrieb muss mindestens für folgende Änderungen der Netzbedingungen sichergestellt werden:

1. Ausfall relevanter Kommunikationssysteme;

2. Umschaltung zwischen unterschiedlichen Regelmodi des HGÜ-Systems;

3. Änderungen der Netztopologie;

4. Änderungen der Lastflussbedingungen.

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