Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen Tischlerei, Zimmerei und Zimmereitechnik kann gemäß § 27 Abs. 2 Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, in der jeweils geltenden Fassung, eine eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Tischlereitechnik – Schwerpunkt Planung oder Schwerpunkt Produktion abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf die Gegenstände Tischlereitechnik – Schwerpunkt Planung oder Schwerpunkt Produktion und Fachgespräch. Für die Durchführung der eingeschränkten Zusatzprüfung gelten die Bestimmungen der Lehrabschlussprüfung gemäß den §§ 14 bis 19.
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