Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
Vorwort
§ 1
Die Wahl des Bundespräsidenten wird ausgeschrieben.
§ 2
Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Oktober 2022 festgesetzt.
§ 3
Als Stichtag wird der 9. August 2022 bestimmt.
§ 4
Die in der Verordnung enthaltene Funktionsbezeichnung „Bundespräsident“ gilt für alle Geschlechter.