BundesrechtVerordnungen73. Nachtrag zum Arzneibuch

73. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 30. Juni 2022
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, zehnte Ausgabe 2020, Nachtrag 10.4, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des dritten Nachtrags zur zehnten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2020, Nachtrag 10.3, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, zehnte Ausgabe 2020, Nachtrag 10.4, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.