Das Außerkrafttreten des § 104a Abs. 1 erster Satz
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Tag der Kun
Vorwort
Das Außerkrafttreten des § 104a Abs. 1 erster Satz GSVG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 151/2017 wird bis 30. Juni 2027 verschoben.
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.