§ 3 Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung — Erklärung des Kollektivvertrages für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, samt Punktation zur Satzung
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Juni 2022 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.