BundesrechtVerordnungenVorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Republik Slowenien und Ungarn§ 2

§ 2

In Kraft bis 11. November 2022
Up-to-date

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 11. November 2022 außer Kraft.

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