§ 8 Beendigung — Ratenzahlungs-Verordnung
Rückverweise
Eine bestehende Ratenzahlungsvereinbarung gem. § 82 Abs. 2a ElWOG 2010 wird durch eine Beendigung des jeweils betreffenden Energieliefervertrags oder Netzzugangsvertrags nicht beendet.
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