72. Nachtrag zum Arzneibuch
Vorwort
§ 1
Die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, zehnte Ausgabe 2020, Nachtrag 10.3, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
§ 2
Die Monographien und Texte des zweiten Nachtrags zur zehnten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2020, Nachtrag 10.2, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, zehnte Ausgabe 2020, Nachtrag 10.3, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.