1. Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Fischamend-Bruck 2022
Vorwort
§ 1
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt:
1. in Fahrtrichtung Wien auf der Richtungsfahrbahn Wien der Abschnitt von km 34,93 bis km 28,12 einschließlich des im Gegenverkehr zu befahrenden Abschnitts der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn zwischen km 34,823 und km 28,130;
2. in Fahrtrichtung Staatsgrenze Ungarn auf der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn der Abschnitt von km 28,0 bis 34,93.
§ 2
Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
§ 3
Die 2. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Fischamend-Bruck West der A 4 Ost Autobahn 2021 (2. Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Fischamend-Bruck West 2021), BGBl. II Nr. 308/2021, wird aufgehoben.