Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) wird als Koordinierungsstelle zum Zweck des elektronischen Datenaustausches nach Art. 78 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit festgelegt, und zwar für den Vollziehungsbereich bundesgesetzlicher Bestimmungen über Leistungen der Sondersysteme für Beamte und Beamtinnen, die von Art. 3 Abs. 1 lit. c bis e der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasst werden.
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