BundesrechtVerordnungenÜbertragung des Betriebes und der Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und von IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit an die Bundesrechenzentrum GmbH§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. April 2022
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Weiters wird die Bundesrechenzentrum GmbH mit Betrieb und Wartung der Inter- und Intranetwebsite des Bundesministerium für Arbeit betraut.

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