+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Bundesrecht
Verordnungen
Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung
§ 15
§ 15 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
In Kraft seit 01. Mai 2022
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 15 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen — Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2022 in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise