§ 15 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen — Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung
Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2022 in Kraft.
(2) § 1 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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