§ 3 Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung — Erklärung des Kollektivvertrages des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens zur Satzung
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Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Februar 2022 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
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