BundesrechtVerordnungenErklärung des Kollektivvertrages des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens zur Satzung§ 3

§ 3Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

In Kraft seit 01. Februar 2022
Up-to-date

Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Februar 2022 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.

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