Voraussetzungen für die Verwendung der Verkehrsbezeichnung „Sekt Austria Reserve“ sind:
1. Ernte und Pressung (Ausbeutesatz höchstens 60%) der zugrundeliegenden Trauben (ausschließlich Rebsorten, die für Qualitätswein zugelassen sind) in einem einzigen Bundesland; Handlese (maximale Schütthöhe von 35cm in den Lesekisten) und Ganztraubenpressung;
2. Lagerung auf der Hefe mindestens 18 Monate; Herstellung ausschließlich mittels traditioneller Flaschengärmethode („Méthode Traditionnelle“);
3. ein Restzuckergehalt von höchsten 12g/l;
4. verpflichtende Angabe eines Bundeslandes als geschützte Ursprungsbezeichnung;
5. die Angabe einer Gemeinde ist zulässig, weitere geographische Angaben sind unzulässig;
6. die Bezeichnung „Handlese“ ist zulässig.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise