BundesrechtVerordnungenFestsetzung des Mindestlohntarifs für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Kinderbildungseinrichtungen und in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen§ 4

§ 4Entgeltbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kindergruppen (z.B. in selbst organisierten Kindergruppen oder elternverwalteten Kindergruppen)

In Kraft bis 31. Dezember 2022
Up-to-date