§ 4 Wagen — Schienenfahrzeuglärmverordnung – SchLV 2021
Gliederung
2. Abschnitt Fahrzeugkategorien
§ 4 Wagen
Rückverweise
Wagen im Sinne dieser Verordnung sind Schienenfahrzeuge ohne Eigenantrieb, die der Beförderung von Personen, Reisegepäck oder Gütern dienen. Wagen werden eingeteilt in:
1. Reisezugwagen,
2. Güterwagen und
3. Bahndienstwagen.
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