§ 10 Ausländische Schienenfahrzeuge — Schienenfahrzeuglärmverordnung – SchLV 2021
Gliederung
3. Abschnitt Grundsätzliches
§ 10 Ausländische Schienenfahrzeuge
Rückverweise
Beim Einsatz von Schienenfahrzeugen, die außerhalb der Europäischen Union, des Gebietes des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft zugelassen worden sind und welche die Bedingungen der VO (EU) Nr. 1304/2014 erfüllen, ist keine Schalldruckpegelmessung nach dieser Verordnung vorzunehmen.
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